AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen & Chartervertrag

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Chartervertrages, der zwischen dem Kunden, im Folgenden als „Charterer“ bezeichnet, und der Firma Perlenfischerei On Tour UG (haftungsbeschränkt), im Folgenden als „Vercharterer“ bezeichnet, über ein Hausboot abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Charterer die Bedingungen für sich und die mitreisenden Personen an. 

1. Vertragsabschluss

Mit dem Absenden des Buchungsformulars im Internet unterbreitet der Charterer dem Vercharterer ein verbindliches Vertragsangebot. Der Vercharterer kann dieses Angebot ohne Angabe von Gründen ablehnen oder bestätigt es durch eine Buchungsbestätigung per Email. Im Anschluss erhält der Charter eine Rechnung mit Zahlungsplan (s.2.) Ein rechtsgültiger Vertrag kommt erst zustande, wenn der Charterer fristgemäß ,die in der Rechnung angeführte Anzahlung leistet.

Da der Vercharterer nach Vertragsabschluss sofort mit seiner Arbeit beginnt, verliert der Charterer, mit dessen ausdrücklicher Zustimmung, ab der ersten Teilzahlung (Vertragsabschluss) sein vom Gesetzgeber gefordertes 14-tägiges Widerrufsrecht.

2. Preise und Zahlungsfälligkeit

Eine Anzahlung in Höhe von 30% des Charterpreises ist innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsdatum zu leisten. 60 Tage vor Reiseantritt sind die restlichen 70% zu überweisen. Bei Buchungen, welche weniger als 6o Tagen vor Reiseantritt erfolgen, ist der Charterpreis sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig. Die Kaution ist 7 Tage vor Reiseantritt zu überweisen (s. dazu unter 8.)  Alle Zahlungen sind per Überweisung auf das Bankkonto des Vercharterers zu leisten. Kommt der Charterer seiner Zahlungspflicht nicht pünktlich und vollständig nach, ist der Vercharterer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und gem. 3. Einbehalte vorzunehmen.

3. Stornierung / Vertragsrücktritt

Der Charterer ist berechtigt vor Reiseantritt ohne Angabe von Gründen vom Chartervertrag zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. 

Bei Stornierung sind zu zahlen:

  • bis 90 Tage vor Mietbeginn 30 %,
  • bis 60 Tage vor Mietbeginn 40 %,
  • bis 45 Tage vor Mietbeginn 60 %,
  • bis 31 Tage vor Mietbeginn 90 %,
  • ab 15 Tage vor Mietbeginn 100 % vom Mietpreis

Der Mieter kann einen geeigneten Ersatzmieter stellen. Der Eigner bemüht sich bis zum ursprünglichen Tag des Reiseantritts um anderweitige Vermietung des Mietobjekts. Die dadurch erzielten Erlöse werden dem Kunden schadensmindernd angerechnet. Der Kunde hat jederzeit das Recht, einen geringeren als den pauschal berechneten Ersatzanspruch nachzuweisen. Hinweis: Auch bei vollständiger anderweitiger Vermietung verbleibt ein Schaden in Höhe von ca. 25 % der Chartergebühr. Der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung des Mieters (per Online-Buchungsportal oder per E-Mail) beim Vermieter ist maßgeblich für den Fristverlauf.

Gebuchte Zusatzleistungen sind frei vor Stornierungskosten                      

4. Unverfügbarkeit

Wenn der Vercharterer wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht im Stande ist, das Hausboot zur Verfügung zu stellen, erhält der Charterer alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück. Der Vercharterer ist nicht verantwortlich für Gewässersperrungen, Schifffahrtsbeschränkungen oder sonstige Unterbrechungen in Notfällen, sowie in Fällen von Hochwasser, Niedrigwasser, Streik oder Ähnlichem.  

5. Übergabe/Rücknahme des Hausbootes

Die Übernahme erfolgt ab 15.00 Uhr am Anreisetag. Die Rückgabe hat bis 10.00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen. Durch den Vercharterer wird das Hausboot in einem technisch einwandfreien, betriebsbereiten, vollgetankten, sauberen Zustand übergeben. Der Charterer erhält während der Übergabe eine Einweisung in das Hausboot und dessen Benutzung. Charterer und Vercharterer prüfen das Hausboot und dessen Einrichtung vor Fahrtantritt gemeinsam auf Schäden und dokumentieren diese. Sollte während der Fahrt an Bord etwas beschädigt werden, ist der Charterer verpflichtet, den Vercharterer umgehend über die entstandenen Schäden zu informieren. Bei der Rücknahme prüft der Vercharterer das Hausboot erneut und ist berechtigt, alle nicht zuvor dokumentierten Schäden, wie unter „8. Haftung“ beschrieben, zu berechnen. Der Charterer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Rückgabe pünktlich erfolgt. Bei verspäteter Rückgabe wird durch den Vercharterer EUR 40,- je angefangene Stunde in Rechnung gestellt. Bei Überschreitung der vereinbarten Charterzeit verpflichtet sich der Charterer zur Fortzahlung des Charterpreises sowie sonstiger durch die Überschreitung entstehender Kosten. Sollte durch die Überschreitung ein Anschlusscharter verloren gehen, haftet der Charterer für den entstandenen Schaden.        

6. Bootsführer 

Der Bootsführer muss volljährig sein. Er ist gesamtschuldnerisch mit dem Charterer für den Mietgegenstand verantwortlich. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Übergabe zu verweigern, falls der Bootsführer seiner Ansicht nach die Verantwortung nicht übernehmen kann. In einem solchen Fall werden die vom Charterer bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Charterers bestehen nicht.           

7. Benutzung des Hausbootes

Das Hausboot ist mit größter Sorgfalt zu benutzen. Den Vorschriften/ Weisungen der Wasserschutzpolizei und sonstigen Behörden ist Folge zu leisten. Der Charterer verpflichtet sich nur die Höchstzahl an Personen (4) an Bord zu nehmen und keine Wettfahrten zu veranstalten. Das Schleppen anderer Wasserfahrzeuge ist nur im Notfall erlaubt und muss dem Vercharterer unverzüglich telefonisch gemeldet werden. Das Charterboot darf nur nach Absprache mit dem Vercharterer abgeschleppt werden, um hohe Bergungskosten zu vermeiden. Der Charterer verpflichtet sich Grundberührungen und ähnliche kleine Unfälle dem Vercharterer bei der Rückgabe zu melden, bei schlechten Wetterverhältnissen, und ab Windstärke 4 (Windgeschwindigkeit ab 20 km/h), nicht mehr auszulaufen bzw. den nächstgelegenen Hafen oder eine sichere Ankerbucht aufzusuchen, sollten sich unterwegs die Witterungsverhältnisse dahingehend ändern. Treten während der Charterzeit Schäden am Boot oder Ausrüstung auf, so hat der Charterer den Vercharterer sofort telefonisch zu informieren, um mit ihm die Zweckmäßigkeit der Reparatur abzustimmen. Kosten für die Behebung von Verschleißschäden und nicht verschuldeten Schäden werden gegen Quittung vom Vercharterer erstattet, sofern diese vorab mit dem Vercharterer abgestimmt wurden. Die ausgewechselten Teile sind dem Vercharterer zu übergeben. Unfälle und Havarien müssen umgehend der nächsten Hafen- oder Polizeibehörde gemeldet werden. Dabei sind alle Personalien sowie Schiffstypen und die Namen aller Havariebeteiligten festzustellen. Der Charterer fast darüber einen kurzen Bericht mit Skizze ab, den alle Havariebeteiligten unterschreiben. Dieser Bericht wird bei der Rückkehr dem Vercharterer übergeben. Erfüllt der Charterer diese Verpflichtung nicht, kann er für den Schaden haftbar gemacht werden. Das Untervermieten oder das Verleihen des Hausbootes ist untersagt.                 

8. Haftung

Im Charterpreis ist eine Kasko- (EUR 500,- Selbstbeteiligung) sowie eine Haftpflichtversicherung für das Hausboot enthalten. Schäden, die vom Charterer verursacht wurden und nicht vollständig durch die bestehende Kasko- und Haftpflichtversicherung gedeckt sind, hat der Charterer dem Vercharterer auch über die hinterlegte Kaution hinaus zu ersetzen. Es ist eine Kaution von EUR 500,00 pro Chartertörn zu hinterlegen. Die Kaution muss 7 Tage vor Fahrtantritt überwiesen werden. Schäden, die durch den Charterer verursacht werden, müssen bis zur Höhe der Selbstbeteiligung vom Charterer getragen werden, auch wenn eine niedrigere Kaution hinterlegt wurde. Sollte der Charterer einen Schaden verursachen, der die Weitervercharterung des Charterbootes unmöglich macht, bleibt es dem Vercharterer überlassen, die Charterausfallkosten beim Charterer geltend zu machen. Der Vercharterer behält sich das Recht vor, die gesamte Kaution einzubehalten, um die Kosten einer Reparatur des Bootes zu decken. Sind Charterer und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch. Auftretende Mängel am Charterboot sind dem Vercharterer unverzüglich anzuzeigen. Der Charterer ist nicht befugt eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden. Das Auftreten von Mängeln ist auch bei bester Pflege und Wartung nicht auszuschließen und begründet, sofern keine wesentliche Beeinträchtigung in der Gesamtnutzung des Bootes vorliegt, weder Regressanspruch gegen den Vercharterer noch eine Kürzungen des Charterpreises oder einen Vertragsrücktritt. Falls während der Fahrt ein technisches Problem auftritt, informieren Sie uns bitte umgehend. Bei selbstverschuldeten Problemen ( u.a. Bergung, Abschleppen, Verstopfungen) werden die Kosten dem Charterer in Rechnung gestellt. Der Charterer und seine Begleiter nutzen das Hausboot und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den Vercharterer aus Schäden, die dem Charterer oder seinen Begleitern während der Nutzung durch das Hausboot, Teile des Hausbootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Des weiteren ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Charterers oder dessen Begleitern ausgeschlossen. Für die Richtigkeit des eventuell überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigengenauigkeit der Instrumente übernimmt der Vercharterer keine Gewähr. 

9. Tracking

Manche unserer Boote sind mit Trackern ausgestattet. Tracking ermöglicht die Fernortung des Boots mittels eines Internetdienstes und die Aufzeichnung der Fahrtrouten, z.B. für die Versicherung und im Falle von Havarien. Die Speicherung der Routendaten erfolgt über Drittanbieter getrennt und nicht personenbezogen.                                

Stand: Juni 2024

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin

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